Teleskopstapler-Schulungen nach DGUV 308-009
Jedes Unternehmen, welches Teleskoplader im Fuhrpark führt, muss qualifiziertes Bedienpersonal nachweisen können. Denn wer einen Teleskoplader führen will, benötigt nicht nur Know-How, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sondern muss auch eine Prüfung absolviert haben. Hierbei gibt es, je nach Verwendungszweck, unterschiedliche Nachweise.
Teleskopstapler Stufe 1:
Allgemeine Qualifizierung für Teleskoplader mit starrem Aufbau
Teleskopstapler Stufe 2a:
Zusatzqualifizierung für Teleskoplader drehbarer Oberwagen
Teleskoplader Stufe 2b:
Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
(entfällt bei Hubarbeitsbühnenschein nach DGUV 308-008 der Gruppe 1b/3b)
Dauer und Kostenübersicht
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Dauer |
Kosten |
Stufe 1 |
2 Tage |
375,00 € zzgl. MwSt. |
Stufe 2a |
1 Tag |
185,00 € zzgl. MwSt. |
Stufe 2b |
1 Tag |
185,00 € zzgl. MwSt. |
Auffrischungskurs |
0,5 Tag |
85,00 € zzgl. MwSt. |
Gruppenschulung |
Auf Anfrage |
Auf Anfrage |
Schulung an Ihrem Standort |
Auf Anfrage |
Auf Anfrage |
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Dieter Pierkes unter der Rufnummer 02802 9480-25.